Satzung des
Altersgenossenverein 1966 Böbingen a. d. R.
- Name und Ziele des Vereins
Der Verein heißt Altersgenossenverein
1966 Böbingen an der Rems und richtet die Jahrgangsfeste des Jahrgangs 1966
aus.
- Beiträge
Zur Ausrichtung der Jahrgangsfeste wird von den
Mitgliedern ein Jahresbeitrag von zur Zeit 20 Euro eingezogen, erstmals im
Jahre 2003. Paare bezahlen den einfachen Beitrag. Späteinsteiger zahlen
vergangene Jahre bis zum letzten Jahrgangsfest nach. Die Beiträge werden im
Monat August erhoben (im Jahr 2003 im Oktober). Mitglieder, die aus dem Verein
ausscheiden oder ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf
Rückerstattung der Beiträge oder aus dem Vereinsvermögen.
- Mitglieder
Mit dem Eintritt in den Verein erkennt das Mitglied
die Satzung an. Die Satzung kann auf der jährlich stattfindenden
Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit geändert werden. Das Mitglied ist
einverstanden, daß seine Adresse, Telefon und Geburtsdatum auf einer für alle
Mitglieder offen Liste vermerkt wird. Das Nichteinverständnis ist dem Vorstand
unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich diese
Liste nur zum vereinsinternen Gebrauch zu verwenden (siehe §43 f. BDSG) .
- Organisation
Die Mitglieder wählten am 20.9.2003 den Vorstand
für ein Jahr. Ab dem Jahr 2004 wird der Vorstand für zwei Jahre gewählt. Der
Vorstand besteht aus
- 1. Vorsitzende(r)
- 2. Kassier(erin)
- 3. Drei Ausschussmitglieder
- Jahrgangsfeste
Die Organisation und Durchführung der
Jahrgangsfeste obliegt dem Vorstand, der zur Erledigung der Aufgaben
Ausschüsse einsetzen kann.
- Sonstige Veranstaltungen
- eine jährliche Mitgliederversammlung
- für Mitglieder des Vereins ein jährlicher Ausflug sowie
Stammtischtreffen vierteljährlich.
für den
Altersgenossenverein Böbingen an der Rems
Böbingen, den 20.9.2003
geändert am 21.10.2006
Udo
Eisenmann